Armut wird billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen. Heranwachsende leiden darunter. Das muss nicht so sein. Ein Vorschlag zur Besserung der Lage von Martin Künkler.
Bis zu 40 Prozent der Kinder in Ein-Eltern-Familien leben laut UNICEF in relativer Armut.
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In einem reichen Land bedeutet Armut nicht unbedingt Hunger und blankes Elend. Armut ist ein Ausdruck sozialer Ungleichheit. Arm ist, wer sich viele der Dinge nicht leisten kann, die für die große Mehrheit selbstverständlich zum Leben dazugehören. Wenn das geringe Einkommen nur eine Lebensführung zulässt, die weit hinter die Wohlstandsverteilung in der Mitte der Gesellschaft zurückfällt. Arm sein heißt abgehängt zu sein. Und für Kinder oftmals buchstäblich, nicht mitspielen zu können.
Armut zu überwinden hieße demnach, die Einkommensunterschiede und die damit verbundenen Unterschiede der Teilhabe zu begrenzen und in einer akzeptablen Spannbreite zu halten - damit Lebenslagen noch als vergleichbar gelten können. Dies erfordert eine Mindestausstattung mit Einkommen in Relation zur Mitte der Gesellschaft.
Der Autor
Martin Künkler ist Mitarbeiter der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS).
Erwerbslose Gewerkschafter gründeten 1987 die KOS, um die Interessen von Arbeitslosen in den Gewerkschaften zu stärken. Heute vernetzt die KOS mit Sitz in Berlin bundesweit Erwerbsloseninitiativen. Ihre jüngste Kampagne: "Reiches Land - Arme Kinder? Einkommen zum Auskommen!". In 28 Kommunen konnte sie zusätzliche Leistungen für Kinder durchsetzen.
Als Ausgangspunkt für die Hartz-IV-Sätze für Kinder sollten daher die tatsächlichen Ausgaben der mittleren Einkommensgruppe für ein Kind herangezogen werden. Entsprechende Daten liegen beim Statistischen Bundesamt vor, differenziert nach elf Bereichen wie etwa Ernährung, Bekleidung, Freizeit usw. Für ein Schulkind zwischen sechs und elf Jahren werden beispielsweise 450 Euro monatlich ausgegeben.
In einem zweiten Schritt wäre dann politisch zu entscheiden, welcher Anteil der jeweiligen Ausgaben auch Hartz-IV-Kindern zugestanden wird. In "sensiblen" Bereichen, die nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein dürfen, sollten die statistisch erfassten Ausgaben für ein Kind zu hundert Prozent übernommen werden. Dies betrifft die Ausgaben für Gesundheit und Bildung.
Armut von Kindern in Deutschland
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4,90 Euro für Essen und Trinken
Die tatsächlichen Ausgaben für Essen und Trinken betragen je nach Alter des Kindes zwischen 2,80 und 4,90 Euro pro Tag. Auch diese Ausgaben sollten vollständig in die Hartz-IV-Sätze für Kinder einfließen. Denn die genannten Beträge sind für eine gesunde und ausgewogene Ernährung selbst dann schon notwendig, wenn überwiegend im Discounter eingekauft wird. Dies belegt eine Untersuchung des Forschungsinstituts für Kinderernährung Dortmund (FKE) aus dem letzten Jahr.
Die anderen Positionen, von der Eintrittskarte ins Schwimmbad über Anziehsachen bis zum Kinderfahrrad, sollten zu 50 Prozent in die Hartz-IV-Sätze einfließen - als Mindestmaß an Teilhabe.
Durchgerechnet ergeben sich nach diesem Verfahren annäherungsweise folgende Geldbeträge: 290 Euro monatlich für Kinder bis fünf Jahren, 340 Euro für Kinder zwischen sechs und elf Jahren und 390 Euro ab 12 Jahren. Darin eingerechnet ist auch ein Inflationsausgleich, der Hartz-IV-Beziehern bisher verwehrt wird: Einschließlich der für Juli angekündigten Erhöhung sind die Regelsätze seit 2003 nur um knapp zwei Prozent gestiegen, die Preise aber um 12 Prozent.
Sicherlich kann man über einzelne Stellschrauben des Vorschlags wie die genannten Prozentanteile trefflich streiten. Die Hartz-IV-Sätze aber zukünftig als Mindestanteil der tatsächlichen Kosten für ein Kind zu bemessen und nicht mehr vom Konsumverhalten armer Erwachsener abzuleiten, ist ein längst überfälliger Schritt.
Höhere Hartz-IV-Sätze reichen aber alleine nicht aus. Denn auch für Geringverdienende mit Kindern gilt: Am Ende des Geldes ist einfach noch zu viel Monat übrig. Daher muss auch der bestehende Kinderzuschlag von zurzeit maximal 140 Euro entsprechend erhöht werden. Diesen Zuschlag können geringverdienende Eltern heute zusätzlich zum Kindergeld und alternativ zu "aufstockendem" Hartz IV erhalten. Bedingung dafür ist, dass die Eltern selbst ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen decken können. Der Zuschlag sollte so angehoben werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld und dem aufs Kind entfallenden Wohngeldanteil dem hier neu vorgeschlagenen Leistungssatz für Hartz-IV-Kinder entspricht.
Unbestritten: Kinderarmut hat viele Facetten und umfasst mehr als nur einen Mangel an Geld. Ob Eltern die Lust ihres Kindes am Lesen oder an Bewegung und Sport befördern, hängt nicht nur vom Kontostand ab. Aber sich Kinderbücher, die Sportschuhe und den Beitrag zum Fußballverein auch leisten zu können, ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Alternativ zu höheren Geldleistungen werden vielfach kostenlose bzw. stark ermäßigte Angebote vorgeschlagen. Bezogen auf den Besuch der Kita oder das Mittagessen in der Schule ist dies auch unproblematisch und sinnvoll.
In anderen Bereichen sind Sachleistungen aber abzulehnen: So dürfen Kinder nicht über bereitgestellte, einheitliche Schultornister als "Hartz-IV-Kinder" auffallen. Sonst kann man ihnen das Stigma "Hartz IV" auch gleich auf die Stirn stempeln. Bereitgestellte Sachmittel schaffen auch nicht mehr Teilhabe am "normalen" Leben sondern das Gegenteil: Arme werden in Sonderversorgungssysteme ausgegrenzt, während der Rest der Welt im normalen Einzelhandel einkauft. Neben der Gefahr, stigmatisiert zu werden, dürfte die Erfahrung, mit Sachmitteln ausgestattet zu werden, auch nicht gerade die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen positiv befördern und insbesondere für das Erwerben von Kompetenzen im Umgang mit Geld kontraproduktiv sein. Neuere Untersuchungen der Sozialwissenschaftler Werner Wüstendörfer sowie Sabine Walper widerlegen zudem das Bild vom dosenbiertrinkenden Hartz-IV-Bezieher, dem der Plasma-Fernseher wichtiger ist als seine Kinder: Arme Eltern schränken sich im Regelfall selbst ein, um ihren Kindern ein möglichst gutes Leben bieten zu können.
Realistischerweise werden sich bedarfsorientierte Leistungen für Kinder nur schrittweise und gegen erhebliche Widerstände durchsetzen lassen. Nicht nur, weil das hier vorgeschlagene Verfahren bezogen auf die heutigen 2,2 Millionen Minderjährigen im Hartz-IV-Bezug gut drei Milliarden Euro jährlich kosten würde. Vor allem die von den Hartz-IV-Erfindern verfolgte Niedriglohnstrategie steht höheren Leistungen im Weg: Hartz IV - das, was Eltern und Kinder in der Summe bekommen - ist heute so gering, damit aus der Not heraus auch niedrigst bezahlte Jobs angenommen werden. Kinderarmut wird heute billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen.
Als Sofortmaßnahmen sollten zumindest eine zusätzliche Beihilfe für die Schule gewährt und die Leistungshöhe stärker nach dem Alter gestaffelt werden. Letzteres bedeutet übrigens nur, eine Kürzung zurück zu nehmen: In der alten Sozialhilfe galt für Schulkinder noch ein erhöhter Satz. Seit Hartz IV werden Schulkinder bis 13 Jahren auf das Niveau von Säuglingen herab gesetzt.